René Ruck - jameda.de

Praxis für osteopathische
Medizin & Naturheilkunde

Kinder und Erwachsene sind bei Medi Spa Ruck herzlich willkommen.

Mit unserem einzigartigen Konzept bieten wir unseren Patienten nach gründlichster Diagnostik eine individuelle,
maßgeschneiderte Behandlung auf höchstem Niveau.

Im Mittelpunkt stehen immer Sie als aktiver und mündiger Patient.

Wir besprechen daher mit Ihnen ausführlich das Ziel Ihrer Behandlung und den Weg dorthin. Und am Ende
fühlen Sie sich hoffentlich nicht nur wieder gesund, sondern wissen auch, warum – und wie Sie es bleiben.

Wir lieben es, dort zu beginnen, wo andere aufgehört haben!

Ich freue mich auf Sie !


René Ruck D.O. VFO

staatlich anerkannter
OSTEOPATH
Physiotherapeut & Heilpraktiker
Zertifizierter Kinderosteopath

Für eine osteopathische Behandlung ist keine Überweisung notwendig, daher können Sie jederzeit einen Termin vereinbaren.

Termine nach telefonischer Vereinbarung 7:00 - 21:00 Uhr

0 60 41 - 96 01 08 7

(bitte nutzen Sie unseren Anrufbeantworter)

Da die Behandlung von Babys zeitnah erfolgen sollte - idealerweise in den ersten vier Wochen nach der Geburt ! Bitten wir Sie ggf. eine entsprechende Nachricht (Babytermin/osteop. Schwangerschaftsbegleitung) auf dem AB zu hinterlassen.

Mittlerweile beteiligen sich "viele gesetzliche Krankenkassen" an einer osteopathischen Behandlung.

Gesetzlich Versicherte: Durch die oben genannten Qualifikationen und Zertifizierung sind grundsätzlich die Anforderungen einer Kostenerstattung/anteiligen Bezuschussung der osteopathischen Behandlung durch viele gesetzliche Krankenkassen erfüllt. Bitte erfragen Sie vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse den ggf. möglichen Erstattungsumfang.

Privatversicherte: Wenn in Ihrem Versicherungsvertrag Heilpraktikerleistungen abgedeckt sind, können Sie in der Regel davon ausgehen, dass die Kosten von Ihrer Versicherung (gemäß der vereinbarten Vertragsleistungen) übernommen werden.

Gesetzlich Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen: Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GebüH). Je nach Vertragsleistung können Sie mit einer anteiligen oder kompletten Kostenübernahme rechnen.

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